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Anerkennungspreis 2025

10. Anerkennungspreis „Stark durch Teilhabe“ in Brandenburg – jetzt bewerben!

 

Der Preis

Bereits zum zehn­ten Mal schreibt die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam gemein­sam mit dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) einen Preis für Kita- und Schulfördervereine im Land Brandenburg aus.  

Der Anerkennungspreis „Stark durch Teilhabe“ 2025 wür­digt beson­ders gelun­ge­ne Projekte an Kitas und Schulen, die Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen und Projektumsetzungen aktiv teil­ha­ben las­sen – ins­be­son­de­re jun­ge Menschen, die von Benachteiligung betrof­fen sind. 

Darüber hin­aus möch­ten die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam und der lsfb ihre Ideen in die Öffentlichkeit tra­gen und ande­re Menschen mit ihren Projekten inspi­rie­ren. Dafür stellt die Stiftung in die­sem Jahr ins­ge­samt 7.000 Euro bereit. 

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 19. Januar 2025.

Die Schirmherrin des Anerkennungspreises 2025 ist die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey.

 

Ihr Projekt

Ob Schulhof- oder Spielplatzgestaltung, Demokratiestärkung in Schule oder Kita, Projekte zum Umwelt- und Naturschutz, Kunst- und Kulturprojekte… ver­schie­dens­te Ideen sind will­kom­men! 

Prämiert wer­den über­zeu­gen­de Projekte und Initiativen, die einen Beitrag dazu leis­ten, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu unter­stüt­zen. Unter Teilhabe wird eine regel­mä­ßi­ge und vor allem akti­ve Beteiligung  von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der Kita oder der Schule, bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Vorhaben etc. ver­stan­den. Die beson­de­ren Bedingungen an Förderschulen wer­den bei der Auswahl berück­sich­tigt. 

Weitere wich­ti­ge Kriterien: 

  • Das Projekt muss vom Kita- oder Schulförderverein initi­iert wor­den sein bzw. die­ser spielt bei der Durchführung des Projekts eine akti­ve Rolle. 
  • Das Projekt kann bereits abge­schlos­sen sein oder sich noch in der Umsetzung befin­den. Es darf jedoch frü­hes­tens im Jahr 2024 abge­schlos­sen wor­den sein.
  • Auf die Einbeziehung von jun­gen Menschen aus von Benachteiligung betrof­fe­nen Familien oder Gruppen legt der Preis ein beson­de­res Augenmerk. Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Minderheiten, Zugezogene, Kinder und Jugendliche mit kör­per­li­chen, kogni­ti­ven oder sozia­len Einschränkungen oder sol­che, die nicht in ihrem Elternhaus auf­wach­sen kön­nen.  

 

Nominierung und Verleihung

Die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam, der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) und der Landesschülerrat Brandenburg nomi­nie­ren aus den Einsendungen meh­re­re Projekte. 

Insgesamt ste­hen 7.000 € zur Verfügung, die auf die prä­mier­ten Projekte auf­ge­teilt wer­den.

Die fei­er­li­che Preisverleihung des 10. Anerkennungspreises „Stark durch Teilhabe“ fin­det am 29. März in Potsdam im Friedenssaal der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam statt. Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey wird bei der Verleihung eben­falls anwe­send sein.

Hier geht es zum Bewerbungsformular.

Bildquelle:
Urkunden Anerkennungspreis: © Ole Bader/lsfb