10. Anerkennungspreis „Stark durch Teilhabe“ in Brandenburg – jetzt bewerben!
Der Preis
Bereits zum zehnten Mal schreibt die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam gemeinsam mit dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) einen Preis für Kita- und Schulfördervereine im Land Brandenburg aus.
Der Anerkennungspreis „Stark durch Teilhabe“ 2025 würdigt besonders gelungene Projekte an Kitas und Schulen, die Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen und Projektumsetzungen aktiv teilhaben lassen – insbesondere junge Menschen, die von Benachteiligung betroffen sind.
Darüber hinaus möchten die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam und der lsfb ihre Ideen in die Öffentlichkeit tragen und andere Menschen mit ihren Projekten inspirieren. Dafür stellt die Stiftung in diesem Jahr insgesamt 7.000 Euro bereit.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 19. Januar 2025.
Die Schirmherrin des Anerkennungspreises 2025 ist die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey.
Ihr Projekt
Ob Schulhof- oder Spielplatzgestaltung, Demokratiestärkung in Schule oder Kita, Projekte zum Umwelt- und Naturschutz, Kunst- und Kulturprojekte… verschiedenste Ideen sind willkommen!
Prämiert werden überzeugende Projekte und Initiativen, die einen Beitrag dazu leisten, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Unter Teilhabe wird eine regelmäßige und vor allem aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der Kita oder der Schule, bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Vorhaben etc. verstanden. Die besonderen Bedingungen an Förderschulen werden bei der Auswahl berücksichtigt.
Weitere wichtige Kriterien:
- Das Projekt muss vom Kita- oder Schulförderverein initiiert worden sein bzw. dieser spielt bei der Durchführung des Projekts eine aktive Rolle.
- Das Projekt kann bereits abgeschlossen sein oder sich noch in der Umsetzung befinden. Es darf jedoch frühestens im Jahr 2024 abgeschlossen worden sein.
- Auf die Einbeziehung von jungen Menschen aus von Benachteiligung betroffenen Familien oder Gruppen legt der Preis ein besonderes Augenmerk. Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Minderheiten, Zugezogene, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder sozialen Einschränkungen oder solche, die nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können.
Nominierung und Verleihung
Die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam, der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) und der Landesschülerrat Brandenburg nominieren aus den Einsendungen mehrere Projekte.
Insgesamt stehen 7.000 € zur Verfügung, die auf die prämierten Projekte aufgeteilt werden.
Die feierliche Preisverleihung des 10. Anerkennungspreises „Stark durch Teilhabe“ findet am 29. März in Potsdam im Friedenssaal der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam statt. Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey wird bei der Verleihung ebenfalls anwesend sein.
Hier geht es zum Bewerbungsformular.